Standort Freizeitzentrum 1, 2471 Pachfurth, Paintballpark-Wien, Airsoftpark und Quadpark

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PAP Event GmbH

§ 1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der PAP Event GmbH (im Folgenden „Betreiber“) und Endkunden/Verbrauchern (im Folgenden „Teilnehmer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Online-Shop gelten die dort angeführten erweiterten AGB. Abweichende Bedingungen werden nur dann wirksam, wenn sie vom Betreiber schriftlich angenommen wurden.

§ 2 Angebote, Preise, Pakete, Gutscheine, Gebühren

1. Alle Angebote und Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der vom Betreiber festgelegte Preis zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung.
2. Mit dem Kauf eines Pakets erhält der Teilnehmer das Leih-Equipment für die maximale Dauer eines Spieltages, den Zutritt zum Spielgelände und eine Einschulung durch den Betreiber. Nach der Einschulung darf sich der Teilnehmer auf dem jeweilig gebuchten Bereich / Spielgelände frei bewegen und freie Spiele durchführen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass auch andere Teilnehmer in der Anlage sind und die Spielflächen nicht exklusiv von einer Gruppe genutzt werden können.
3. Mit dem Kauf eines Eintritts Tickets erhält der Teilnehmer den Zutritt zum Spielgelände und eine Einschulung durch den Betreiber. Nach der Einschulung darf sich der Teilnehmer auf dem jeweilig gebuchten Bereich / Spielgelände frei bewegen und freie Spiele durchführen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass auch andere Teilnehmer in der Anlage sind und die Spielflächen nicht exklusiv von einer Gruppe genutzt werden können.
4. Aktionspreise richten sich nach dem Zeitpunkt der Buchung und sind nicht auf andere Termine oder Uhrzeiten übertragbar.
5. Gutscheine jeglicher Art (Mydays, Dailydeal, Groupon, etc.) werden nur in Papierform angenommen. Abgelaufene Gutscheine werden nicht angenommen.
6. Bei einer Reservierung / Buchung durch den Teilnehmer fallen pro Teilnehmer Buchungsgebühren an, welche dem Teilnehmer bei dem Reservierungsprozess telefonisch oder schriftlich per Mail aufgegliedert werden. Buchungsgebühren fallen zum Zeitpunkt der Buchung an und können nicht rückerstattet werden.

§ 3 Reservierung

1. Eine Reservierung des Teilnehmers erfolgt unter anderem
a) mittels online-Eingabe auf der Webseite des Betreibers
b) per Telefon, per Telefax, per E-Mail oder
c) am Sitz des Betreibers mündlich.

2. Bei Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von EUR 10.- so wie eine Buchungsgebühr in der Höhe von EUR 0,90 pro Teilnehmer zu bezahlen, die spätestens 3 Tage vor Spielbeginn am Konto des Betreibers oder als Barzahlung eingelangt sein muss. Reservierungen und Preise / Aktionspreise werden erst nach rechtzeitigem Einlangen der Zahlung verbindlich. Erfolgt die Reservierung kurzfristiger als 3 Tage vor Spielbeginn, so ist die Anzahlung sofort zu erlegen. Erfolgt die Anzahlung bzw. Zahlungsbestätigung nicht rechtzeitig, wird der Termin nicht reserviert. Eine allenfalls verspätet eingelangte Anzahlung wird rückabgewickelt.

3. Die Buchungsgebühr pro Teilnehmer deckt die administrativen Kosten der Buchung ab, ist zum Zeitpunkt der Buchung fällig und kann nicht rückerstattet werden.

4. Der Teilnehmer verpflichtet sich bei Reservierung, die Platzregeln (§ 10) einzuhalten und alle Sicherheitsbestimmungen zu berücksichtigen und die körperlichen Voraussetzungen/ gesundheitliche Eignung für ein sicheres Spiel mitzubringen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Gruppen und/oder Einzelpersonen auch bei Vorliegen einer Reservierung bei Verdacht auf einen Verstoß gegen die Platzregeln oder aus Sicherheitsgründen vor Ort abzulehnen (Alkohol- bzw. Drogenkonsum, Bedenken betreffend gesundheitliche Eignung, Störung anderer Gäste, unangebrachtes Verhalten, etc.). In diesem Fall wird die Anzahlung einbehalten.

§ 4 Fälligkeit, Zahlung, Rechnungsstellung, Verzugszinsen, Mahngebühren

1. Alle Pakete und fälligen Restbeträge sind ausnahmslos vor Spielbeginn bei der Anmeldung zu entrichten. Zahlungsmöglichkeiten vor Ort sind Barzahlung, Zahlung per Kreditkarte und Zahlung per EC-Karte.
2. Der Erwerb eines Pakets/Eintritts „auf Rechnung“ ist nicht möglich. Sollte es dennoch zu einem Zahlungsverzug kommen, werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % und Mahngebühren (EUR 30- pro Mahnschreiben) verrechnet.
3. Nachträgliche Bearbeitungen wie Rechnungskopien, Rechnungsaufschlüsselung, Rechnungsversand und ähnliche Aufwände werden mit EUR 30 Bearbeitungskosten pro Anfrage verrechnet.
4. Die Bearbeitungszeit für die Rückzahlung nachträglich eingelangter Zahlungen kann bis zu 14 Tage betragen. Beträge werden nur auf Bankkonten rücküberwiesen (kein PayPal, keine Kreditkarten).

§ 5 Storno und Stornokosten

1. Der Teilnehmer ist im Fall einer Reservierung nach § 3 an seine Erklärung nicht mehr gebunden, wenn er bis 14 Tage vor dem Reservierungsdatum die Reservierung storniert. Im Fall einer Stornierung werden geleistete Anzahlungen rückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt nur auf Bankkonten.
2. Wird die Reservierung nicht fristgerecht storniert, bzw. die gebuchte Personenanzahl nicht eingehalten oder der reservierte Termin nicht wahrgenommen, so werden EUR 10,- pro Person an Stornokosten in Rechnung gestellt bzw. wird die erlegte Anzahlung einbehalten.
3. Bei Vorverkauf Events oder Events, die erst bei einer festgesetzten Personenanzahl abgehalten werden, mit Anmeldung und/oder Anzahlung (Vorkasse) behält sich der Betreiber im Fall der Stornierung das Recht vor, die Anzahlung als Unkostenbeitrag einzubehalten.
4. Mit der Storno Versicherung kann der Teilnehmer die etwaigen Stornokosten reduzieren. Siehe aktuelle Storno Versicherungsangebot.
5. Die Buchungsgebühr ist zum Zeitpunkt der Buchung fällig und kann nicht rückerstattet werden.

§ 6 Wetter und Verschieben von Reservierungen

1. Der Betreiber behält sich auf Grund des Wetters oder nicht vorhersehbarer, notwendiger Umbauten vor, Reservierungen auf ein anderes Spielgelände zu verlegen, Gruppen zusammenzulegen oder die Reservierung komplett zu stornieren. Nur im Fall der Stornierung wird die Anzahlung rückerstattet.

2. Das Spiel findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt, es sei denn, der Betreiber sagt den Spieltag aus Sicherheitsgründen ab (zB. Sturmwarnung, Hagel, Glatteis, Überschwemmung…) Beeinträchtigungen des Spiels durch das Wetter oder Wetterumschwünge liegen in der Risikosphäre des Teilnehmers und bilden keine Grundlage für eine Ermäßigung des Spielpreises.
3. Bei notwendiger Absage eines reservierten Termins durch den Betreiber aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben (z.B. im Rahmen der Covid-19-Pandemie), wird die Reservierung kostenfrei auf einen neuen, freien Termin übertragen oder auf Wunsch des Teilnehmers die Anzahlung in einen Wertgutschein umgewandelt.

§ 7 Paintballs, Airsoft BBs, sowie Leihausrüstung und Spielgelände

1. Mutwillige Zerstörung von Leih-Ausrüstung (z.B. Paintballmasken, Quadhelmen, Markierern etc.) und oder dem Spielgelände wird als Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht.
2. Die Verleihausrüstung ist in sauberem Zustand zurückzustellen. Eventuelle Schäden, bzw. Verluste von Ausrüstungsteilen müssen dem Betreiber unverzüglich gemeldet und ersetzt werden.
3. Die Mitnahme von fremden Paintballs (Paintballs die nicht am Spieltag direkt vom Betreiber gekauft wurden) ist verboten. Paintballs, die falsch gelagert oder manipuliert wurden, sind ebenfalls verboten. Im Fall der Nichtbeachtung dieser Regeln wird eine Bearbeitungs- und Reinigungspauschale von EUR 100,- pro betroffenem Teilnehmer verrechnet.
4. Nach dem Kauf der Farbkugeln und Airsoft Kugeln ist der Betreiber nicht mehr dazu verpflichtet, diese wieder zurückzunehmen, selbst wenn die Verpackung noch geschlossen ist. Nicht verbrauchte Paintballs und Airsoft Kugeln können vom Betreiber aus Sicherheitsgründen nicht zurückgenommen werden.
5. Es dürfen für Airsoft Spiele nur Bio Airsoft BBs / Kugeln verwendet werden. Im Fall der Nichtbeachtung dieser Regeln wird eine Bearbeitungs- und Reinigungspauschale von EUR 100,- pro betroffenem Teilnehmer verrechnet. Auf Anfrage unseres Personals ist bei mitgebrachten Airsoftkugeln, das jeweilige Attest des Produktes vorzuweisen.
6. In Airsoft Leihausrüstungen dürfen nur die vom Veranstalter bereitgestellten oder vor Ort gekaufte Airsoft BBs / Kugeln verwendet werden. Im Fall der Nichtbeachtung dieser Regeln wird eine Reparatur, Bearbeitungs- und Reinigungspauschale von EUR 100,- pro betroffener Leihausrüstung verrechnet.

§ 8 Gefahrenhinweise Paintball & Airsoftpark

1. Der Teilnehmer ist für sein Verhalten und seine Schüsse selbst verantwortlich. Der Teilnehmer hat sich über das Risiko der Aktivität zu informieren und nimmt dieses zur Kenntnis. Der Teilnehmer hat für eine entsprechende Versicherung (Private Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung) selbst zu sorgen.
2. Der Teilnehmer hat für eine passende Kleidung und passendes Schuhwerk für die Paintball / Airsoft Aktivität selbst zu sorgen. Es bietet sich Lange Ober- und Unterbekleidung zum Schutz vor den Paintballs bzw. Airsoftkugeln und Sportschuhe mit festem Fußbett an, da die häufigsten Verletzungen an den Sprunggelenken eintreten.
3. Das Paintball und Airsoft Spiel kann mit großer körperlicher Anstrengung und Stress verbunden sein, sodass das Spielen einen guten gesundheitlichen Zustand des Teilnehmers erfordert. Besonders die Knie, die Sprunggelenke und der Kreislauf sind erhöhten Belastungen ausgesetzt. Herz/Kreislauferkrankte Personen bzw. Personen mit Herzschrittmacher ist das Spielen untersagt. Der Teilnehmer erklärt gesund zu sein.
4. Durch das Auftreffen der Farbkugeln oder Airsoftkugeln durch Körperkontakt mit Hindernissen/anderen Teilnehmern können trotz ordnungsgemäßem Tragen von Paintball-Schutzausrüstung und Airsoft- Schutzausrüstung Verletzungen erfolgen.
5. Auf dem Spielgelände kann infolge von Feuchtigkeit, auf dem Boden liegenden, verschossenen Paintballs und Airsoftkugeln, künstlicher Deckungen, etc. erhöhte Sturz- und Verletzungsgefahr bestehen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sein Verhalten dem Spielgelände und der Witterung anzupassen. Das Risiko der Verletzung trägt ausschließlich der Teilnehmer.
6. Die vom Betreiber zur Verfügung gestellten Farbkugeln sind größtenteils mit Lebensmittelfarbe gefüllt, nicht gesundheitsschädlich und im Allgemeinen wasserlöslich. Der Betreiber übernimmt jedoch keine Gewähr für die restlose Auswaschbarkeit der Farbe.
7. Das Versagen der Schutzausrüstung oder von Bestandteilen oder der druckgasbetriebenen Schusswaffen und deren Treibmittelbehälter kann beim Teilnehmer schwere (im Extremfall tödliche) Verletzungen hervorrufen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass ein Versagen der oben beschriebenen Einrichtungen trotz ordnungsgemäßer Bedienung und Wartung nicht ausgeschlossen werden kann.
8. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass es durch unsachgemäße Verwendung der Ausrüstung durch andere Teilnehmer zu Gefährdungen, auch außerhalb des Spielgeländes, kommen kann.
9. Verlorengegangene und wiedergefundene Gegenstände werden 14 Tage lang in der Fundkiste aufbewahrt.

§ 8.1 Gefahrenhinweise Quadpark

1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Fahrzeuge als gefährliche Aktivität zählt und mit einem Verletzungsrisiko bis hin zur Todesfolge verbunden sein kann.
2. Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Aktivität teil. Er verzichtet auf jeglichen Anspruch gegen den Veranstalter und dessen Mitarbeitern wegen Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer im Rahmen der Aktivität erleidet. Die Benutzung der Fahrzeuge geschieht auf eigene Gefahr.
3. Der Teilnehmer verpflichtet sich den Anweisungen des Veranstalters und dessen Mitarbeitern unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.
4. Die Benutzung der Fahrzeuge außerhalb der vorgesehenen Stecken ist strikt untersagt. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Anweisungen, wird der Teilnehmer von der Aktivität ausgeschlossen. Eine Rückvergütung des Teilnehmer-Entgeltes ist in diesem Fall ausgeschlossen.
5.Wir behalten uns das Recht vor, eine Kaution in angemessener Höhe, vor Fahrantritt einzufordern.
6. Der Teilnehmer verzichtet auf Geltendmachung von jeglichen Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Veranstalter, Betreiber, Mitarbeiter, technischen Prüfer, den Genehmigungsbehörden und dem Hersteller, sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.
7. Der Teilnehmer hat sich vor Beginn der Aktivität einer Einschulung unterzogen. Er bestätigt über den Gebrauch der Fahrzeuge, der Sicherheitsvorrichtungen, den Sicherheitsvorschriften und Risiken ausreichend aufgeklärt worden zu sein und nimmt diesbezügliche Aufklärung mit seiner Unterschrift zur Kenntnis. 
8. Der Teilnehmer erklärt gesund zu sein. Es wird darauf hingewiesen das dem Teilnehmer unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss die Teilnahme untersagt ist.
9. Während der gesamten Fahrzeit und dem Aufenthalt auf der Strecke besteht Helmpflicht.
10. Bei privater Schutzausrüstung (entsprechend der Aktivität), haftet der Veranstalter nicht für Mängel. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er allein das Risiko für seine Schutzausrüstung übernimmt. Private Schutzausrüstung kann vom Veranstalter abgewiesen werden. Geschlossene Schuhe sind für alle Fahrten vorgeschrieben.
11. Der Veranstalter haftet auf dem gesamten Gelände NICHT für verlorengegangene Gegenstände.
12. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer, im Bereich der Fahrzeuge verboten ist. Es besteht Brand- und Explosionsgefahr.
13. Das Mindestalter für die Nutzung der Quads auf der Rennstrecke ist 14 Jahre. Das Mindestalter für die Nutzung der Tour-Quads bei geführten Touren ist 16 Jahre. Das Mindestalter für Beifahrer auf den Tour-Quads ist 10 Jahre. Das Mindestalter für die Nutzung der Kinder-Buggys ist 7 Jahre.
14. Eltern haften für ihre Kinder und müssen während der Aktivität vor Ort sein. Eltern können für den Tag der Aktivität eine mündige Vertrauensperson einsetzen. Diese muss schriftlich, mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten, per Formular bestätigt werden.
15. Für eigenverschuldete Schäden an Fahrzeugen, Material und Strecke, haftet der Teilnehmer bis zur tatsächlichen Höhe der Schadenssumme.
16. Bei Abschluss der angebotenen Schadensversicherung, ist der Teilnehmer von den in Punkt 15 genannten Folgekosten befreit. Die Schadensversicherung kommt jedoch nicht für mutwillig bzw. fahrlässig herbeigeführte Schäden auf. Die Schadensversicherung kann nur für die gesamte Gruppe, welche gemeinsam im jeweiligen Zeitfenster fährt, abgeschlossen werden und gilt pro Aktivität am Tag der jeweiligen Buchung.
17. Bei Stürzen sowie Zusammenstößen mit anderen Fahrern oder Hindernissen, erheben wir in jedem Fall eine Pauschale von zumindest 49€. Diese Pauschale kommt auch bei aufrechter Schadensversicherung zu tragen!

§ 9 Platzregeln und Platzverweis im Paintball & Airsoftpark

Ein Zuwiderhandeln gegen die folgenden Platzregeln wird mit Platzverweis geahndet; bei Platzverweis wird der Paketpreis/Eintrittspreis nicht rückerstattet:

1. Den Anweisungen der Schiedsrichter (Marshall) und Aufsichtspersonen ist jederzeit und unbedingt Folge zu leisten.
2. Das Abnehmen der Schutzmaske auf den Spielflächen ist verboten.
3. Das Betreten des Aufenthaltsbereiches ist ausnahmslos mit gesichertem Marker und aufgesetzter Sicherheitseinrichtung (Stöpsel, Laufsocken) gestattet.
4. Jegliche Manipulation an den Leihausrüstungen betreffend Paitball-Markieren, Airsoftguns oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen ist strengstens verboten.
5. Das Verstellen des Reglers für die Geschossgeschwindigkeit an den Paintball-Markern ist verboten (Bruchgefahr der Masken). Die Einstellung der Geschossgeschwindigkeit über den für diesen Platz geltenden Höchstwert von 300 fps (feet per second) ist verboten.
6. Airsoftguns dürfen nur entsprechend der gültigen Joule/FPS Regeln verwendet werden. 
7. Es ist verboten, angemietete Ausrüstungsgegenstände außerhalb des Geländes der Paintballanlage, zu tragen. Das Tragen, Benutzen oder Hantieren mit einsatzbereiten Markierern, Equipment und Tarnbekleidung am Gelände der Speedworld/ des Freizeitzentrums außerhalb des Paintballgeländes ist verboten.
8. Das Spielgelände und die Anlagen sind in sauberem Zustand zu hinterlassen. Allenfalls notwendige Reinigungsarbeiten nach mutwilligen Verunreinigungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
9. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu sportlichem Verhalten gegenüber den anderen Spielern.
10. Das Betreten der Spielflächen unter Einfluss von Alkohol oder Suchtmitteln ist strengstens verboten.
11. Absichtliche Schüsse über die Sicherheitszäune sind verboten und gerichtlich strafbar.
12. Pyrotechnische Artikel, insbesondere Rauch- und Knallkörper, welche nicht eigens von der Parkleitung freigegeben wurden, sind in der gesamten Anlage verboten.
13. Die Benutzung des SupAir-Felds ist ausschließlich für gesondert eingeschulte Teilnehmer erlaubt. Die SupAir-Schulung ist gesondert mit einem Mitarbeiter zu vereinbaren und ist nicht in der allgemeinen Einschulung vor dem Betreten des Spielgeländes inkludiert.
14. Der Teilnehmer ist verpflichtet, beim Betreten des Spielgeländes und beim Spiel immer eine Paintball- Schutzmaske (zusätzlich empfohlen sind Halsschutz, Tief- oder Brustschutz, feste Schuhe) zu tragen, um sich vor Verletzungen zu schützen. Die Schutzausrüstung muss ordnungsgemäß angelegt (fester Sitz der Paintball-Schutzmaske, die Paintball-Schutzmaske muss Augenpartie, Gesicht und Ohren bedecken) werden. Nur speziell für den Paintballsport entwickelte Schutzausrüstung kann ihren Zweck erfüllen. Das Tragen alternativer Schutzausrüstungen (Masken) ist nicht zulässig.

§ 9.1 Platzregeln und Platzverweis im Quadpark

1. Den Anweisungen der Mitarbeiter und Aufsichtspersonen ist unbedingt Folge zu leisten! Zuwiderhandeln wird mit Platzverweis geahndet!
2. Das Abnehmen der Helme auf der Strecke und während der Fahrt ist STRENGSTENS VERBOTEN! Zuwiderhandeln wird mit Platzverweis geahndet!
3. Das Verlassen der Strecken mit Fahrzeugen ist untersagt.
4. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Bahn, Strecken sowie allgemeine Bereiche im sauberen Zustand zu hinterlassen. Zuwiderhandeln wird mit Platzverweis geahndet. Die anfallenden Reinigungsarbeiten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
5. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu sportlichem Verhalten gegenüber den anderen Teilnehmern! Zuwiderhandeln wird mit einem Platzverweis geahndet!
6. Die Leihgegenstände müssen in sauberem Zustand retourniert werden.
7. Eventuelle Schäden an der Ausrüstung, bzw. Schäden an der Anlage müssen dem Betreiber unverzüglich gemeldet und ggf. ersetzt werden.
8. Der Betreiber haftet nicht für von ihm oder Gehilfen i.S. des 1313a ABGB leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden!
9. Teilnehmer mit eigener Schutzausrüstung verpflichten sich, die Gegenstände der geltenden Sicherheitsvorschriften gemäß zu verwenden und erklären, dass die mitgebrachten Gegenstände unter geltenden Sicherheitsvorschriften zertifiziert sind!
10. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die aus dem unsachgemäßem oder regelwidrigem Gebrauch der zur Verfügung gestellten Sportgeräte resultieren.
11. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Foto- und Videoaufnahmen in sämtlichen Bereichen der Anlage gemacht werden und eventuell veröffentlicht und/oder für Werbezwecke verwendet werden können.
12. Beeinträchtigungen der Bahn durch das Wetter oder Wetterumschwünge liegen in der Risikosphäre des Teilnehmers. Der Betreiber haftet nicht für Ausfälle durch Wettereinflüsse.
13. Gutscheine jeglicher Art (Mydays, Dailydeal, Groupon, etc.) werden nur in Papierform entgegengenommen bzw. eingelöst. Abgelaufene Gutscheine bzw. Gutscheine des Vorbetreibers werden nicht eingelöst.

§ 10 Besucher, Minderjährige, Tiere

1. Besucher, Betreuungspersonen, Aufsichtspersonen und Andere dürfen unter Kenntnisnahme der AGB, Platzregeln und Gefahrenhinweise Teilnehmer begleiten.
2. Personen unter dem erlaubten Teilnahmealter ohne Aufsichtsperson (Paintball und Airsoft ab 13 Jahren / Softpaintball und KidsPaintball ab 10 Jahren / Quadtour ab 16 Jahren / Quadbahn ab 14 Jahren / Kinderquads ab 7 Jahren) ist der Zutritt zum gesamten Areal untersagt.
3. Minderjährigen Personen, die das erlaubte Teilnahmealter erreicht haben (Paintball und Airsoft ab 13 Jahren / Softpaintball und KidsPaintball ab 10 Jahren / Quadtour ab 16 Jahren / Quadbahn ab 14 Jahren / Kinderquads ab 7 Jahren), ist der Zutritt zum Areal ausschließlich mit einer volljährigen, geeigneten Aufsichtsperson erlaubt. Die Aufsichtsperson übernimmt damit die Haftung für die minderjährige Person gegenüber dem Betreiber.
3. Das Betreten des Areals mit Babys, Kleinkindern und Minderjährigen unter dem Teilnahmealter ist ohne vorherige Absprache mit dem Betreiber untersagt.
4. Die Mitnahme von (Haus-)tieren ist am gesamten Areal verboten. Es können allerdings bei Veranstaltungen schriftliche Sondervereinbarungen getroffen werden. Die Mitnahme von Assistenz- und Begleithunden ist im Besucherbereich zulässig.

§ 11 Verbot politischer, religiöser oder weltanschaulicher Äußerungen und Zeichen

Das Propagieren von politischen, religiösen oder weltanschaulichen Einstellungen in Form von Gesten, Aussagen oder dem Anbringen von Symbolen oder Botschaften auf der Kleidung/Ausrüstung ist verboten und wird mit Platzverweis geahndet. Ausdrücke der persönlichen politischen, religiösen oder weltanschaulichen Einstellungen, auch wenn diese nicht explizit propagiert werden, sind am gesamten Spielareal unerwünscht, da eine neutrale, für alle Spieler angenehme Atmosphäre gewährleistet werden soll.

§ 12 Haftungsausschlüsse

1. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die aus dem unsachgemäßen oder regelwidrigen Gebrauch der zur Verfügung gestellten Sportgeräte resultieren.
2. Der Betreiber haftet nicht für von ihm oder seinen Gehilfen iSd § 1313a ABGB leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden.
3. Beeinträchtigungen des Spiels durch das Wetter oder Wetterumschwünge liegen in der Risikosphäre des Teilnehmers. Der Betreiber haftet nicht für (Teil-)ausfälle durch Wettereinflüsse.
4. Der Betreiber haftet nicht für mutwillige Schüsse auf und über die Sicherheitsnetze. Für eventuelle dadurch hervorgerufene Schäden haftet der Teilnehmer und diese Schäden werden als Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht.
5. Teilnehmer mit eigenen Ausrüstungsgegenständen verpflichten sich, die Gegenstände der geltenden Sicherheitsvorschriften gemäß zu verwenden und erklären, dass die mitgebrachten Gegenstände unter geltenden Paintball Sicherheitsvorschriften arbeiten.
6. Der Betreiber haftet nicht für die restlose Auswaschbarkeit der Paintball-Farbe, obwohl die Farbe in der Regel gut auswaschbar ist, und es sich um gesundheitlich unbedenkliche Farbe (Lebensmittelfarbe) handelt. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch selbst mitgebrachte Farbkugeln (BYO) anderer Teilnehmer verursacht werden.
7. Für Verletzungen, bzw. Schäden, die ein Teilnehmer unter Einfluss von Alkohol oder Suchtmittel verursacht, trägt dieser Teilnehmer die alleinige Verantwortung.
8. Der Betreiber haftet nicht für verlorengegangene Gegenstände auf dem Spielgelände. Gefundene Gegenstände werden 14 Tage in der Fundkiste aufbewahrt. Erfolgt keine Verständigung durch den Teilnehmer werden die Gegenstände entsorgt. Bei gefundenen Wertsachen wie Geldbörsen, Ausweisen, Kreditkarten werden die Teilnehmer nach Möglichkeit verständigt.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Betreiber und dem Teilnehmer gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Limberg bei Maissau, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 14 Bildaufnahmen

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass auf dem Gelände Videokameras installiert sind, die Bildaufnahmen machen. Die Aufzeichnungen sind aus Sicherheits- und Beweisgründen erforderlich und werden 72 Stunden lang gespeichert.
Die Bildaufnahmen werden teilweise auch zu Werbezwecken verwendet zB. auf der Homepage, und in sozialen Netzwerken (Facebook). Bei der Auswahl der Bildaufnahmen wird darauf Bedacht genommen, dass einzelne Teilnehmer nicht erkennbar sind. Sollte ein einzelner Teilnehmer doch erkennbar bzw. identifizierbar sein, hat dieser das Recht auf Löschung der Aufnahme.

§ 15 Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung würde durch eine ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

 

 

PAP Event GmbH
Geschäftsführer Wolfgang Kornholz
Hauptstraße 39
3721 Limberg

Stand Juli 2024